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- Obliegenheiten
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Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers - und in der betrieblichen Altersversorgung auch der versorgungsberechtigten Person - bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und im Versorgungsfall. Zu den Obliegenheiten zählen z.B. Auskunfts- und Belegpflichten. Die Erfüllung von Obliegenheiten ist die Voraussetzung für die Erhaltung des Anspruchs aus dem Versorgungsvertrag.