Listenansicht für die Begriffe
- Rentengarantie
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Rentengarantie ist die Vereinbarung, dass die Rente für einen garantierten Zeitraum gezahlt wird, wenn die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn aber vor Ablauf der Rentengarantiezeit verstirbt.
- Riester-Förderung
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siehe staatliche Förderung nach § 10a EStG
- Rückdeckungs- versicherung
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Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer abgeschlossene Versicherung, für deren Leistungen der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Risiken (Tod, Langlebigkeit, Invalidität), die ein Arbeitgeber bei der Erteilung einer Direktzusage stets allein übernimmt, können so auf ein Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.